Welche Voraussetzungen brauchst du für die Fahrschulerlaubnis?
Die Voraussetzungen regelt § 18 des Fahrlehrergesetzes. Die wichtigsten Punkte:
- Du hast das 25. Lebensjahr vollendet und es gibt keine Bedenken gegen deine Zuverlässigkeit.
- Du besitzt die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen, in denen deine Fahrschule ausbilden soll.
- Du warst mindestens zwei Jahre im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer:in tätig.
- Du hast an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft von mindestens 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten teilgenommen.
- Du verfügst über geeignete Unterrichtsräume, Lehrmittel und Ausbildungsfahrzeuge.
