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Selbstständigkeit

Fahrschule eröffnen – Voraussetzungen und Weg zur Fahrschulerlaubnis

Du bist Fahrlehrer:in und möchtest deine eigene Fahrschule gründen? Dafür brauchst du eine Fahrschulerlaubnis. Welche Voraussetzungen das Fahrlehrergesetz dafür nennt und wie du dich auf die Führung eines eigenen Betriebs vorbereitest, liest du hier.

Welche Voraussetzungen brauchst du für die Fahrschulerlaubnis?

Die Voraussetzungen regelt § 18 des Fahrlehrergesetzes. Die wichtigsten Punkte:

  • Du hast das 25. Lebensjahr vollendet und es gibt keine Bedenken gegen deine Zuverlässigkeit.
  • Du besitzt die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen, in denen deine Fahrschule ausbilden soll.
  • Du warst mindestens zwei Jahre im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer:in tätig.
  • Du hast an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft von mindestens 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten teilgenommen.
  • Du verfügst über geeignete Unterrichtsräume, Lehrmittel und Ausbildungsfahrzeuge.

Der BWL-Lehrgang: Fahrschulbetriebswirtschaft

Eine Fahrschule erfolgreich zu führen heißt, sie unternehmerisch im Griff zu haben. Unser BWL-Lehrgang für Fahrschulinhaber:innen vermittelt dir das betriebswirtschaftliche und rechtliche Rüstzeug – praxisnah und auf die Fahrschulbranche zugeschnitten:

  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Kalkulation
  • Rechtliche Rahmenbedingungen des Fahrschulbetriebs
  • Personalführung und Organisation
  • Marketing und Kundengewinnung
  • Steuern, Buchführung und Liquidität

In fünf Schritten zur eigenen Fahrschule

  • 1. Fahrlehrerlaubnis: Die Grundlage ist deine Fahrlehrerlaubnis – mindestens für die Klasse BE.
  • 2. Berufserfahrung: Mindestens zwei Jahre hauptberuflich als angestellte:r Fahrlehrer:in.
  • 3. BWL-Lehrgang: Der Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft mit mindestens 70 Unterrichtseinheiten.
  • 4. Räume und Fahrzeuge: Unterrichtsraum, Lehrmittel und Ausbildungsfahrzeuge für deine Klassen.
  • 5. Antrag: Mit allen Nachweisen beantragst du die Fahrschulerlaubnis bei der zuständigen Behörde.

Fahrlehrer Gehalt: angestellt oder selbstständig

FAQ

Häufige Fragen

  • Wie alt muss ich sein, um eine Fahrschule zu eröffnen?

    Mindestens 25 Jahre. So steht es in § 18 des Fahrlehrergesetzes.

  • Wie viel Berufserfahrung brauche ich?

    Du musst mindestens zwei Jahre im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich als Fahrlehrer:in tätig gewesen sein.

  • Wie lang muss der BWL-Lehrgang sein?

    Das Gesetz verlangt einen Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft von mindestens 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten – mit Teilnahme an allen Veranstaltungen. Die Termine und die Dauer unseres BWL-Lehrgangs findest du oben.

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