AWA Akademie
Ausbildungsfahrlehrer

Ausbildungsfahrlehrer werden: Voraussetzungen und Einweisungsseminar

Als Ausbildungsfahrlehrer:in begleitest du angehende Fahrlehrer:innen während ihres Praktikums in der Fahrschule. Was du dafür brauchst, regelt § 16 des Fahrlehrergesetzes – das wichtigste ist das fünftägige Einweisungsseminar, das du bei uns in Ulm absolvieren kannst.

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Für die Fahrschule selbst, in der das Praktikum stattfindet, gelten zusätzliche Voraussetzungen als Ausbildungsfahrschule nach § 35 FahrlG.

  • Du besitzt seit mindestens drei Jahren die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
  • Du hast innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen.

Das Einweisungsseminar

Im fünftägigen Einweisungsseminar bereitest du dich auf deine neue Aufgabe vor: Fahrlehreranwärter:innen während ihres Praktikums in der Fahrschule anzuleiten und zu begleiten.

Was angehende Fahrlehrer:innen lernen

Fortbildungspflicht als Ausbildungsfahrlehrer

Als Ausbildungsfahrlehrer:in nimmst du zusätzlich zur regulären Fahrlehrerfortbildung alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teil. Auch diese bieten wir in Ulm an.

Fortbildungen nach § 53 FahrlG

FAQ

Häufige Fragen

  • Wie werde ich Ausbildungsfahrlehrer?

    Du brauchst seit mindestens drei Jahren die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und musst innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben.

  • Wie lange dauert das Einweisungsseminar?

    Fünf Tage. Die nächsten Termine findest du oben auf dieser Seite.

  • Muss ich mich als Ausbildungsfahrlehrer fortbilden?

    Ja. Zusätzlich zur Fahrlehrerfortbildung nimmst du alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer teil.

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