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Umschulung

Umschulung zum Fahrlehrer – neuer Beruf, gefördert

Du willst beruflich neu starten und suchst einen Beruf mit Verantwortung und Zukunft? Die Umschulung zum Fahrlehrer ist für viele Berufswechsler der richtige Weg – und sie kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden.

Für wen eignet sich die Umschulung?

Die Ausbildung zum Fahrlehrer setzt keine pädagogische Vorbildung voraus. Sie richtet sich an alle, die gern mit Menschen arbeiten, Verantwortung übernehmen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens drei Jahren sowie die Fahrerlaubnis der Klasse BE
  • Geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie Zuverlässigkeit
  • Die für den Beruf erforderlichen Deutschkenntnisse

Umschulung mit Bildungsgutschein: so läuft es ab

  • 1. Beratung bei uns: Wir klären mit dir die Voraussetzungen, den passenden Starttermin und die nötigen Unterlagen.
  • 2. Gespräch mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter: Du stellst den Antrag auf einen Bildungsgutschein – vor Ausbildungsbeginn. Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung.
  • 3. Anmeldung und Start: Sobald die Förderung steht, sicherst du dir deinen Lehrgangsplatz. Als zugelassener Träger nach AZAV können wir den Bildungsgutschein annehmen.

Förderwege im Detail

Wie lange dauert die Umschulung zum Fahrlehrer?

Für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE planst du rund 12 Monate ein: etwa 8 Monate Ausbildung an unserer Ausbildungsstätte in Ulm und mindestens 4 Monate Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Der Lehrgang läuft durchgehend mit festen Unterrichtszeiten – also wie eine Vollzeit-Umschulung.

Fahrlehrer werden: alle Schritte

FAQ

Häufige Fragen

  • Bezahlt das Arbeitsamt die Umschulung zum Fahrlehrer?

    Mit einem Bildungsgutschein können die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernehmen. Ob du einen Gutschein bekommst, entscheidet der Träger im Einzelfall.

  • Kann ich die Umschulung nebenberuflich machen?

    Die Ausbildung zur Klasse BE läuft ab dem Starttermin durchgehend mit festen Unterrichtszeiten. Eine Umschulung neben einem Vollzeitjob ist deshalb nicht vorgesehen.

  • Ich bin über 40 – ist die Umschulung noch sinnvoll?

    Ja. Für die Ausbildung gilt ein Mindestalter von 21 Jahren, aber keine Altersgrenze nach oben. Ob die Umschulung für dich passt, klären wir gern im persönlichen Gespräch.

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