Für wen eignet sich die Umschulung?
Die Ausbildung zum Fahrlehrer setzt keine pädagogische Vorbildung voraus. Sie richtet sich an alle, die gern mit Menschen arbeiten, Verantwortung übernehmen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
- Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens drei Jahren sowie die Fahrerlaubnis der Klasse BE
- Geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie Zuverlässigkeit
- Die für den Beruf erforderlichen Deutschkenntnisse
